Winterreifenpflicht

Mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hat Österreich eine situative Winterreifenpflicht sowie eine Mitführungspflicht von Schneeketten für Lastkraftwagen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht eingeführt. Diese Pflicht gilt im Zeitraum der Wintermonate jeweils vom 1. November bis 15. April des nachfolgenden Jahres. Diese Gesetzgebung gilt für alle in- und ausländischen Fahrzeuge!

Die Winterreifen oder auch M+S-Reifen müssen an allen vier Rädern angebracht werden und eine Profiltiefe von mind. 4 mm aufweisen. Bei der Schneekettenpflicht müssen geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden.

Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) dürfen Fahrzeuge nur mit montierten Winterreifen in Betrieb genommen werden.

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