Werkstatt - §57a Überprüfung

§57a Prüfplakette

 

 

Zu den bei den anderen genannten Dienstleistungen gibt es in den 46 Werkstätten mit §57a Überprüfung Stützpunkten folgende Zusatzleistungen:

§57a Überprüfung
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Bei Neufahrzeugen ist die erste §57a Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Alle anderen Fahrzeuge müssen jährlich zur Pickerl-Überprüfung. Der Toleranzzeitraum für die §57a Überprüfung beginnt mit dem Zulassungsmonat und endet 3 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).

  • Forstinger