Anhänger- Benutzung zurück

Anhänger bieten eine praktische Möglichkeit, größere Waren oder Mengen zu transportieren. Wir zeigen Ihnen, welche Vorschriften für die Benutzung gelten und wie Sie eventuelle Unzulänglichkeiten beheben können.

Leichte Anhänger dürfen schon mit der Führerscheinklasse B gezogen werden. Diese dürfen ein höchst zulässiges Gesamtgewicht (HzG) von 750 kg nicht überschreiten und benötigen keine eigene Bremse oder Unterlagskeile. Das HzG ist aus dem Zulassungsschein ersichtlich.

Das Ziehen schwerer Anhänger (HzG über 750 kg) ist nur mit Führerscheinklasse E erlaubt, sobald das HzG von Fahrzeug und Anhänger zusammengerechnet 3500 kg übersteigt. Schwere Anhänger benötigen eine eigene Bremse und einen Unterlagskeil und es gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen!

Verfügt der Fahrer nicht über einen Führerschein der Klasse E, so kann das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers herabgestuft werden, wenn das technisch zulässige Höchstgewicht nie ausgenutzt wird. Andernfalls ist davon abzuraten, da es im Falle einer Verkehrskontrolle oder eines Unfalls zu schwerwiegenden Konsequenzen kommen kann!
Werden verschiedene Anhänger und Fahrzeuge benutzt, empfiehlt sich daher der Führerschein Klasse EzB.

Ist an Ihrem Fahrzeug keine Anhängevorrichtung vorhanden, so kann diese nachgerüstet werden. Diese muss jedoch in das Genehmigungsdokument eingetragen werden, sofern die Anhängevorrichtung kein E-Prüfzeichen mit entsprechenden EU-Betriebserlaubnis besitzt. Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen, eine Ablichtung des Genehmigungsdokumentes mitzuführen.

Vergessen Sie nicht, dass auch Anhänger §57a geprüft werden müssen! Wie bei Fahrzeugen gilt: 3 Jahre nach Erstanmeldung, dann nach weiteren 2 Jahren und anschließend jährlich.

  • Forstinger